Rechtschreibung: AGB oder AGBs?

AGB oder AGBs?
Lästig, aber ohne sie geht es nicht  – die AGB. Foto: pexels.com

Nein, wir möchten Ihnen heute nicht unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorlegen. Wir möchten nur etwas genauer auf die Abkürzung dafür schauen, die lautet: AGB. „Hm“, denken Sie jetzt vielleicht, „heißt es nicht ,AGBs‘?“ Nein, heißt es nicht. AGB brauchen kein Plural-s. Warum, das lesen Sie hier.

Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es viele. Selten sind sie ausgeschrieben, meistens werden sie abgekürzt. Und sie treten nie alleine auf, nur im Plural. Doch hier liegt das Problem: Aus dem Bedürfnis heraus, den Plural auch in der Abkürzung auszudrücken, wird „AGBs“ kreiert. Ausgeschrieben wären das dann „Allgemeine Geschäftsbedingungens“, der Plural mit einem zusätzlichen Plural-s. Leider nicht richtig, weil doppelt gemoppelt.  „AGB“ steht für „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, hier muss nichts mehr angehängt werden. Und auch wenn das vielen zu puristisch erscheint: Nur so ist es korrekt.

Weitere Tipps zur Rechtschreibung gibt Frau Kauer im Seminar Zweifelsfälle der deutschen Rechtschreibung. Wir freuen uns auf Sie!

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