Bildungsprämie: Neue Chancen durch frisches Wissen

Lernen mit der Bildungsprämie. Foto: nd3000 / Adobe Stock
Neue berufliche Chancen dank Weiterbildung. Foto: nd3000 / Adobe Stock

Lebenslanges Lernen ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Und manchmal nur ein kleiner Schritt nach vorn. Ein Herzenswunsch und ein berufliches Ziel sind in greifbare Nähe gerückt. Eine Weiterbildung, eine Lizenz oder eine höhere Qualifikation dienen zur Verbesserung der beruflichen Chancen. Nur gibt es oftmals ein Hindernis: die Kosten. Weiterbildungsmaßnahmen verursachen unter Umständen eine Ausgabe, die sich nicht ohne Weiteres bestreiten lässt. Der Bund hilft mit der Förderung individueller berufsbezogener Weiterbildung und greift Erwerbstätigen unter die Arme.

Die Bildungsprämie ist ein Gutschein für berufliche Weiterbildung, den die Bundesregierung im Dezember 2008 eingeführt hat. Sie wird als ein staatlicher Zuschuss gewährt und durch den Bund und den Europäischen Sozialfond finanziert. Sie soll Menschen unterstützen, die sich selbstständig und aktiv um eigene berufliche Entwicklung bemühen.

Um diesen Schritt nicht zu einem Stolperstein werden zu lassen, an dem Menschen scheitern, hilft der Bund mit der Bildungsprämie. Sie erleichtert die Finanzierung für eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung in Form eines Gutscheins, der als Prämiengutschein oder als Spargutschein ausgegeben wird. Auch wer sich in Grundbildung, EDV oder Sprachen verbessern will, kann einen Bildungsgutschein beantragen. Bei Veranstaltungsgebühren zahlt im Fall des Prämiengutscheins der Staat die Hälfte, bis zu einer Höhe von 500 Euro. In einigen Bundesländern (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) können diese Gutscheine nur dann eingesetzt werden, sofern die Gebühren der Veranstaltung  1000 Euro nicht überschreiten. Wird Fernunterricht in Anspruch genommen, gilt der Ort des Anbieters. Im Fall des Spargutscheins kann ein Teil des nach dem Vermögensbildungsgesetz angesparten Guthabens genutzt werden. Die Arbeitnehmersparzulage geht dadurch nicht verloren. Die Bildungsprämie kann darüber hinaus auch für eine Externenprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) genutzt werden.

Die Förderung in Form der Bildungsprämie richtet sich an jeden Arbeitnehmer, der mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig ist oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befindet und dessen zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr beträgt. Pro Kalenderjahr kann ein Prämiengutschein beantragt werden. Ist ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz vorhanden, kommt als Bildungsprämie auch der Spargutschein infrage.

Die rund 530 Beratungsstellen bundesweit sind im Internet unter der Adresse www.bildungspraemie.info/beratungsstellen zu finden. Zum Termin des Beratungsgesprächs mitzubringen sind der Personalausweis, der Beschäftigungsnachweis sowie der Einkommensteuernachweis des letzten oder vorletzten Jahres. Der entsprechende Gutschein für die Bildungsprämie wird dann dort ausgestellt.

Zu beachten ist außerdem, dass im Fall des Prämiengutscheins die Weiterbildungsmaßnahmen noch nicht begonnen haben dürfen. Der Eigenanteil darf zudem noch nicht beglichen und die Rechnung noch nicht ausgestellt worden sein. Der Prämiengutschein ist sechs Monate nach Ausstellungsdatum gültig.

Die Bildungsprämie ist für Menschen mit geringerem Einkommen eine unkomplizierte finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen. Zudem wird Eigeninitiative belohnt. Und das einmal im Jahr!

Unser Seminarprogramm bietet eine große Auswahl an Weiterbildungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Sie!

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