
Ob Website, Online-Shop oder App – seit Mitte 2025 müssen viele digitale Angebote barrierefrei zugänglich sein. So schreibt es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, mit dem die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) umgesetzt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand beim Zugang zu digitalen Informationen und Services ausgeschlossen wird. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was barrierefreie Websites und Dokumente ausmacht, wer und was von diesem Gesetz betroffen ist und warum sich Barrierefreiheit immer lohnt.
Barrierefreie Websites – sichtbar, bedienbar, verständlich
Eine barrierefreie Website stellt sicher, dass alle Menschen digitale Inhalte nutzen können. Dabei geht es nicht nur um technische Umsetzung, sondern auch um Verständlichkeit, Flexibilität und Nutzerfreundlichkeit.
Die folgenden Kriterien zeigen, worauf es besonders ankommt:
Gut lesbare Schriften und Texte
Texte sollten klar, kontrastreich und in einer gut lesbaren Schrift gestaltet sein. Eine ausreichende Schriftgröße, genügend Zeilenabstand und deutliche Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sind dabei entscheidend.
Flexibles, responsives Design
Barrierefreiheit bedeutet auch, dass sich das Design automatisch an unterschiedliche Geräte und Nutzungssituationen anpasst – ob Smartphone, Tablet oder Desktop-PC. Inhalte müssen sich vergrößern lassen, ohne an Struktur oder Lesbarkeit zu verlieren.
Informationen über mehrere Sinne zugänglich (Zwei-Sinne-Prinzip)
Das sogenannte Zwei-Sinne-Prinzip besagt, dass Informationen stets über mindestens zwei Sinneskanäle erfassbar sein sollten. Idealerweise können alle Inhalte auch mit dem Screenreader gelesen werden und es gibt eine Transkription für Audio-Inhalte.
Bedienung ohne Maus möglich
Eine barrierefreie Website lässt sich vollständig mit der Tastatur oder per Sprachsteuerung navigieren. Wichtige Elemente wie Menüs, Buttons oder Formulare müssen über Tastaturbefehle erreichbar und bedienbar sein.
Klare Orientierung und nachvollziehbare Struktur
Eine übersichtliche Navigation, gut erkennbare Schaltflächen und eindeutige Seitentitel helfen Nutzerinnen und Nutzern, sich schnell zurechtzufinden. Auch eine konsistente Gestaltung – etwa einheitliche Positionen von Navigationselementen – unterstützt die Orientierung.
Einfach verständliche Sprache
Komplexe Formulierungen und Fachbegriffe erschweren das Verständnis. Kurze Sätze, aktive Formulierungen und klare Ausdrucksweise machen Inhalte für alle leichter zugänglich.
Zusätzliche Angebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Barrierefreiheit umfasst auch sprachliche Zugänglichkeit. Daher sollten zentrale Informationen zusätzlich in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitgestellt werden.
Barrierefreie Dokumente – besonders wichtig für PDFs
Auch bei Dokumenten spielt Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. PDFs sind weit verbreitet, sei es in Form von Formularen oder Infobroschüren. Doch viele davon sind für Screenreader unlesbar oder unstrukturiert.
Barrierefreie PDFs hingegen sind korrekt getaggt, enthalten beschriftete Formularfelder und verfügen über eine logische Lesereihenfolge.
Ein barrierefreies PDF:
- ist vollständig maschinenlesbar,
- kann per Tastatur bedient werden,
- enthält Alternativtexte für Grafiken,
- ist mit Überschriften und Listen strukturiert,
- erlaubt das Vorlesen durch Screenreader
Seminartipp: Adobe Acrobat – Barrierefreie Dokumente
In unserem Seminar Adobe Acrobat – Barrierefreie Dokumente erfahren Sie, wie Sie barrierefreie Dokumente mit Adobe InDesign und Acrobat erstellen. Anhand praktischer Beispiele lernen Sie die technischen Anforderungen kennen und setzen diese Schritt für Schritt selbst um.
Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – und für wen?
Seit dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die auf den Markt gebracht oder angeboten werden, den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Damit setzt Deutschland die europäische Richtlinie zur digitalen Teilhabe verbindlich um.
Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Computer, Tablets und Smartphones, Fernsehgeräte mit Internetzugang, E-Book-Reader sowie verschiedene Automaten – etwa Geld- oder Ticketautomaten. Auch Router gehören zu den Geräten, die künftig barrierefrei gestaltet sein müssen.
Bei den Dienstleistungen ist der Anwendungsbereich ebenso breit. Dazu gehören beispielsweise Angebote im Personenverkehr, Telefon- und Messenger-Dienste sowie alle Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Auch viele Websites fallen darunter – insbesondere Online-Shops, aber ebenso digitale Formulare zur Kontaktaufnahme oder Terminbuchung.
Kurz gesagt: Überall dort, wo Menschen digitale Produkte nutzen oder online mit Unternehmen in Kontakt treten, soll Barrierefreiheit künftig selbstverständlich sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Reine B2B-Angebote unterliegen aktuell nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Darüber hinaus sind Kleinunternehmen von den Bestimmungen des BFSG befreit. Hier empfiehlt es sich jedoch immer, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu klären, ob das eigene Angebot unter das BFSG fällt.
Warum sich Barrierefreiheit lohnt
Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sie bietet auch klare Vorteile für Unternehmen:
Rechtssicherheit: Sie erfüllen gesetzliche Vorgaben und vermeiden Sanktionen.
Reichweite: Ihre Inhalte werden für mehr Menschen zugänglich.
Usability: Bessere Nutzerführung, Lesbarkeit und Verständlichkeit.
Image: Ihr Unternehmen zeigt Verantwortung und Zukunftsorientierung.
SEO-Vorteil: Strukturierte Inhalte werden von Suchmaschinen besser verstanden.
Digitale Barrierefreiheit schafft Zugänglichkeit für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Sind Websites und Online-Angebote barrierefrei gestaltet, profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer. Eine klare Struktur, eine verständliche Sprache und eine einfache Bedienung machen das Internet insgesamt nutzerfreundlicher und inklusiver.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Portal Barrierefreiheit – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz | Bundesregierung


