
Ein Foto, das nie geschossen wurde. Ein Video, das nie gedreht wurde. Ein Text, den kein Mensch geschrieben hat. Künstliche Intelligenz macht all das möglich und oft schon so überzeugend, dass es für Laien kaum noch zu erkennen ist.
Genau hier setzt der europäische AI Act an: Ab dem 2. August 2026 gilt in Deutschland – und in der gesamten EU – eine gesetzliche Pflicht, bestimmte KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen. Doch was bedeutet das im Alltag? Müssen Sie künftig jedes mit KI bearbeitete Bild mit einem Hinweis versehen? Reicht ein kurzer Satz am Ende eines Artikels? Und was passiert, wenn man die Pflicht ignoriert? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Kennzeichnungspflicht.
Was müssen Sie kennzeichnen?
Nicht jeder KI-Einsatz muss künftig mit einem Hinweis versehen werden. Das ist eine wichtige Botschaft vorab. Die Kennzeichnungspflicht greift nur in bestimmten Fällen, und die lassen sich gut an konkreten Beispielen erklären.
Deepfakes
Wer KI-Bilder, -Videos oder -Audioinhalte veröffentlicht, die täuschend echt wirken – sogenannte Deepfakes –, muss diese klar als künstlich erzeugt oder manipuliert kennzeichnen. Das betrifft zum Beispiel ein KI-generiertes Foto einer Person, die es so nie gegeben hat, oder ein Video, in dem jemandem Worte in den Mund gelegt werden, die diese Person nie gesagt hat.
Eine Ausnahme gilt für eindeutig künstlerische, satirische oder fiktionale Werke, denn hier genügt ein allgemeiner Hinweis zu Beginn, der das Werk selbst nicht beeinträchtigt. Eine offensichtlich übertriebene Karikatur müssen Sie also nicht im selben Maße kennzeichnen wie einen täuschend echten Nachrichtenclip.
KI-generierte Texte
Bei Texten greift die Pflicht nur, wenn sie vollständig oder weitgehend KI-generiert sind, ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden und Themen von öffentlichem Interesse behandeln, etwa Nachrichten oder politische Inhalte. Ein klassischer Blogartikel über Gartengestaltung oder ein Produkttext im Online-Shop fällt also in der Regel nicht darunter.
Was nicht kennzeichnungspflichtig ist
Wer KI lediglich als Hilfsmittel nutzt, etwa zum Korrigieren von Rechtschreibfehlern, für Übersetzungen oder zur Stilverbesserung, muss nichts kennzeichnen. Entscheidend ist auch die menschliche Überarbeitung: Die Kennzeichnungspflicht entfällt immer dann, wenn der KI-generierte Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
Wer ist von der Kennzeichnungspflicht betroffen, wer nicht?
Die Kennzeichnungspflicht richtet sich vor allem an sogenannte „Betreiber“, also alle, die KI-Systeme im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit einsetzen und die damit erstellten Inhalte veröffentlichen. Das gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern für alle, deren KI-Inhalte auf dem europäischen Markt veröffentlicht sind.
Im Alltag bedeutet das: Wer einen Firmenblog betreibt, KI-Bilder in der Werbung einsetzt oder Social-Media-Beiträge mit KI-Unterstützung erstellt, ist grundsätzlich betroffen. Die Pflicht gilt plattformübergreifend, also für Websites, Social-Media-Inhalte, Werbeanzeigen und andere öffentliche Kanäle gleichermaßen.
Außerhalb des Geltungsbereichs bleiben hingegen rein interne Anwendungen: Werden KI-generierte Inhalte nicht veröffentlicht und dienen sie lediglich der internen oder privaten Nutzung, entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Wie soll eine Kennzeichnung konkret aussehen?
Das ist die Frage, die viele am meisten beschäftigt und deren Beantwortung noch schwerfällt: Es gibt nämlich noch keine verbindlichen Vorgaben für die genaue Form der Kennzeichnung. Der Gesetzgeber lässt bewusst Spielraum. Eine Kennzeichnung muss auf zwei Arten funktionieren: Sie muss für Menschen verständlich sein – etwa durch sichtbare Hinweise wie „KI-generiert“, ein Wasserzeichen oder ein Label – und gleichzeitig für Maschinen lesbar sein, zum Beispiel durch technische Metadaten in der Datei.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
Für Texte reicht oft ein knapper Hinweis am Anfang oder Ende des Beitrags, wie etwa „Dieser Text wurde mithilfe von KI erstellt“. Entscheidend ist, dass er sich gut genug hervorhebt, um nicht übersehen zu werden.
Bei Bildern und Videos gibt es die Möglichkeit, in der Bildunterschrift darauf hinzuweisen oder ein Wasserzeichen einzufügen. Auf Social-Media-Plattformen können Sie auch Hashtags wie #KIgeneriert verwenden.
Was passiert, wenn man es nicht tut?
Wer versehentlich einmal vergisst, einen KI-Text zu kennzeichnen, muss nicht zwingend sofort mit einer Strafe rechnen. Anders sieht es aus, wenn Inhalte bewusst und wiederholt ohne Kennzeichnung veröffentlicht werden, etwa um Nutzer über den Ursprung zu täuschen.
Für schwerwiegendere Verstöße sieht der AI Act empfindliche Strafen vor. Zusätzlich können zivilrechtliche Konsequenzen drohen: Wer ein täuschend echtes KI-Bild einer Person veröffentlicht, ohne es zu kennzeichnen, riskiert Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und im schlimmsten Fall sogar eine Strafanzeige.
Wie geht es weiter?
So klar die Grundpflichten des AI Acts sind, viele Details sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt.
Die Europäische Kommission hat zwar einen ersten Entwurf eines freiwilligen Verhaltenskodex veröffentlicht, der konkretisieren soll, wie die Kennzeichnungspflicht technisch und organisatorisch umzusetzen ist. Der finale Kodex wird aber voraussichtlich erst bis Mitte 2026 veröffentlicht, also nur wenige Wochen vor dem eigentlichen Stichtag. Wer also auf genaue Vorgaben wartet, bevor er handelt, könnte zu spät dran sein.
Kurz gesagt: Die Richtung ist klar, die Feinheiten kommen noch. Wer die Entwicklungen verfolgen möchte, sollte die offizielle Website der EU-Kommission im Blick behalten. Doch ist es empfehlenswert nicht auf die letzten Details zu warten. Wer jetzt beginnt, KI-Einsatz transparent zu gestalten, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern stärkt auch das Vertrauen seiner Leserinnen und Leser.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zu dem Thema „Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten“. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung zu diesem Thema.
Quellen:
KI-Service Desk: bundesnetzagentur.de
AI Act Single Information Platform: digital-strategy.ec.europa.eu
Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte: ki-kanzlei.de

